ö.b.u.v Sachverständiger + BauConsultant Dr.-Ing. Ralf Brüning
Kommt es zu einem versicherten Gebäude-Schaden steht die Zufriedenheit des Geschädigten und Versicherungsnehmers im Zentrum des Interesses der Sachversicherung. Denn ein zufriedener Kunde ist ein treuer Kunde und empfiehlt die Versicherung weiter.
Hier kommt es insbesondere auf Schnelligkeit und Zuverlässigkeit an. Der Kunde erwartet eine effiziente Betreuung. Insbesondere bei aufwändigen Sanierungen kommt der professionellen Abwicklung und effektiven Koordination der Abwicklung große Bedeutung zu.
Durch den Sachverständigen werden folgende Leistungen übernommen:
Auf der anderen Seite hat die Sachversicherung ein hohes Interesse daran, die Kostenseite im Griff zu haben. Dazu gehört, möglichst frühzeitig Sicherheit über die Höhe der anfallenden Kosten zu erhalten. Die sachverständige Bewertung der Erforderlichkeit und der Angemessenheit von Maßnahmen ist die Basis dieser Sicherheit.
Zentrale Punkte sind hier:
Es muss als grundsätzliche Weisheit gelten, dass Sparen am falschen Ende im Endeffekt mehr kostet. Eine fehlerhafte Sanierung führt zu neuen Schäden bzw. beseitigt die vorhanden Schäden nicht. Zwar ist in den meisten Fällen ein Nachbesserung möglich. Die damit verbundenen Kosten können bei dem Verantwortlichen (ggf. gerichtlich) geltend gemacht werden. Der Ärger und der zusätzliche zeitliche Aufwand für den Geschädigten (ggf. Versicherungsnehmer) bleibt. Von möglichen gesundheitliche Folgen für die Bewohner einer betroffenen Wohneinheit ganz zu schweigen. Daher stellt der Sachverständige sicher, dass ausschließlich Unternehmen mit nachgewiesener Fachkenntnis beauftragt werden, zudem begleitet und überwacht er auf Wunsch die Ausführung und führt erforderliche Abnahmen mit den ausführenden Handwerkern durch.
Die “schon immer” durchgeführte Art und Weise der Sanierung ist nicht unbedingt die wirtschaftlichste. Verschiedene Ausführungsvarianten sollten geprüft und auf die Anwendbarkeit beurteilt werden. Hierzu ist die Einbindung sachverständiger Beurteilung von großem Vorteil.
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Preise sind viele Randbedingungen zu berücksichtigen. Preise, die für die Sanierung von Kleinschäden vereinbart wurden, sind nicht unbedingt in größeren Schäden anwendbar. Die besonderen Bedingungen des Einzelprojektes sind zu berücksichtigen. Unter anderem ist die Größe der einzelnen Gewerke zusammen mit der Verfügbarkeit geeigneter Handwerker maßgeblich. Aber auch die auf den Einzelfall abgestimmte Wahl des zu verwendenden Materials ist als preisbestimmend zu werten. Durch die Einbindung eines Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung kann hier vorhandenes Einsparpotential gehoben werden.
In der Abgrenzung der Schaden bedingten Kosten von den sonstigen Aufwendungen liegt ein erheblicher Anteil möglicher Einsparungen für die Sachversicherungen. So war und ist es bis dato üblich, dass beim Eintritt eines versicherten Ereignisses (wie z. B. ein unkontrollierter Leitungswasseraustritt) auch sonstige Maßnahmen ausgeführt werden, die nicht als schadenbedingt eingestuft werden dürfen. Auch wird häufig eine andere Ausführung als die vor dem Schaden vorhandene gewählt (z. B. Fliesenbelag statt PVC). Es handelt sich häufig um grundlegenden Modernisierungen oder um sowieso erforderliche Renovierungsmaßnahme. Die Ausführung zusammen mit der Schadenbeseitigung bietet sich grundsätzlich an. Üblich ist, dass die eingeschalteten Handwerker auf erforderliche oder mögliche Ausführungsvarianten oder Missstände hinweisen. Der ursprüngliche Auftragsumfang wird teilweise erheblich erweitert. Von den Versicherungen sind solche nicht durch den Schaden bedingten Leistungen nicht zu ersetzen, da lediglich die Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Schadens versichert ist. Die Bewertung solcher Zusammenhänge setzt jedoch die Kenntnis sowohl baufachlicher als auch betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge voraus. Zur sicheren Beurteilung ist daher die Einbindung eines Sachverständigen, der sich in der Abrechnung und Preisbildung auskennt, als sehr sinnvoll anzusehen.
Zu guter Letzt birgt die Abrechnung von Bau- und Sanierungsaufträgen teilweise erhebliche Tücken. Es gilt umfangreiche Abrechnungsvorschriften zu beachten, die nicht immer in der vorgeschriebenen Form angewendet werden. Hier gilt das im vorigen Abschnitt Gesagte entsprechend.
Hinweis zur Abrechnung der angebotenen Leistungen:
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel auf Basis des Stundenaufwandes, da die Einarbeitung in einen komplexen Sachverhalt und der damit verbundenen Aufwand meist nicht abzuschätzen ist. Die laufende Unterstützung, wie z. B. die grundsätzliche Beratung in Bezug auf baubetriebliche Fragen oder die Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung kann im Einzelfall aber auch durch Pauschalvereinbarungen abgedeckt werden.