ö.b.u.v Sachverständiger + BauConsultant Dr.-Ing. Ralf Brüning
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, ein Bauwerk erstellen zu lassen, dann ist nach der Festlegung der Ausführungsqualität insbesondere die Einhaltung der Bauzeit und des Kostenrahmens vordringliches Ziel. Die Grundlagen hierzu werden in den vertraglichen Vorgaben im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe gelegt (vgl. “Zum Thema Bausoll” unter Informationen). Bereits in dieser Phase mit den unten dargestellten Aufgaben ist daher eine baubetriebliche Unterstützung sinnvoll und die Einbíndung eines Sachverständigen hilfreich.
A) Ausschreibung / Angebotsbewertung
Nach Vergabe der Bauleistungen an einen oder mehrere Unternehmer ist die Steuerung der Abläufe und das baubegleitende Controlling vordringliche Aufgabe. Aufgrund eines veränderten / fortgeschriebenen Planungs- und Informationsstandes sind ggf. erforderliche Anpassungen der vertraglichen Regelungen durchzuführen. In dieser Phase sind baubetriebliche Fragestellungen an der Tagesordnung. Die maßgeblichen Themen sind:
B) Auftragsabwicklung und Abrechnung
Sicherlich ist es wünschenswert, dass ein Bauvorhaben reibungslos über die Bühne geht. Aber nicht immer läuft es so, wie man es sich bei Beginn vorgestellt hat. Kommt es zum Streit zwischen den Parteien, ist eine unabhängige, sachverständige Meinung über die Sachlage hilfreich. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn sich beide Parteien auf einen Sachverständigen einigen können. Dieser sollte vorher jedoch nicht im Projekt für eine Partei tätig gewesen sein. Zusätzlich sollte die Frage geklärt werden, ob beide Seiten die Feststellungen des Gutachtens als verbindlich anerkennen. Sollte eine Klärung auf diesem Weg nicht möglich sein, besteht immer noch die Alternative, im Falle eines Rechtsstreites oder Schiedsgerichtsverfahren die Stellungnahme eines Sachverständigen als Parteigutachten einzubringen. Mögliche sachverständige Unterstützung biete sich für die folgenden Themen an:
C) Im Streitfall
Hinweis zur Abrechnung der angebotenen Leistungen:
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt normalerweise auf Basis des Stundenaufwandes, da die Einarbeitung in einen komplexen Sachverhalt und der damit verbundenen Aufwand meist nicht abzuschätzen ist. Die laufende Unterstützung, wie z. B. die Teilnahme an Projektdurchsprachen und die grundsätzliche Beratung in Bezug auf baubetriebliche Fragen kann aber auch durch Pauschalvereinbarungen abgedeckt werden.