ö.b.u.v Sachverständiger + BauConsultant Dr.-Ing. Ralf Brüning
Mit dieser Website habe ich versucht, Ihren Fragen zuvorzukommen und Ihnen den Einstieg in die Informationen zu erleichtern. Aus diesem Grund haben ich in diesem Abschnitt eine Liste häufig gestellter Fragen vorbereitet. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Fragen hier nicht finden, dann kontaktieren Sie mich unter +49 2173 849583 oder per mail unter info@bausoll.de. Gerne stelle ich Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung.
1. Für welche Themen bietet sich die Einbindung eines Bausachverständigen an?
Hierzu finden Sie die nötigen Informationen unter dem Menuepunkt Leistungsumfang.
2. Sind die Informationen auch für mein spezielles Gewerk anwendbar?
Es wird ein breites Spektrum an Leistungen zur Unterstützung bei der baubetrieblichen Abwicklung von Bauverträgen dargestellt. Sofern Sie hierzu weitergehende Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Menuepunkt Kontakt. Wie dargestellt, verfüge ich über langjährige Berufserfahrung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Zur Person. Unter dem Punkt Referenzen finden Sie stichpunktartig eine nach Gewerken aufgegliederte Zusammenstellung der bis dato erbrachten Leistungen.
3. Können Sie Schulungen zu baubetrieblichen Fragestellungen durchführen oder vermitteln?
Derzeit kann ich keine standardisierten Veranstaltungen anbieten. Gerne können jedoch auf Anfrage individuelle Termine vereinbart werden. Eine Auswahl von Folien zu den bisher durchgeführten Vorträgen finden Sie unter dem Punkt Links. Alternativ bietet sich an, die Mitarbeiter anhand der konkreten Probleme auf den Baustellen zu unterweisen. Die Möglichkeiten reichen von der Erstellung und Schulung eines Projekthandbuches zum Verhalten im konkreten Bauvertrag bis zur kontinuierlichen Begleitung und Unterstützung des Projektes und der eingesetzten Führungskräfte in baubetrieblichen Fragestellungen.
4. Wie werden die durch einen Sachverständigen erbrachten Leistungen abgerechnet?
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel auf Basis des Stundenaufwandes, da die Einarbeitung in einen komplexen Sachverhalt und der damit verbundene Aufwand meist nicht abzuschätzen ist. Eine laufende Unterstützung mit kalkulierbarem Aufwand kann im Einzelfall auch über Einheitspreis-Regelungen oder auch Pauschalvereinbarungen abgedeckt werden. Sollten Sie konkrete Fragen zur Abrechnung in einem speziellen Fall haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
5. Warum wurde die Webseite www.bausoll.de genannt?
Das Bausoll ist der zentrale Begriff in der baubetrieblichen Bewertung von Ansprüchen aus dem Vertrag. Für weitere Informationen lesen Sie die Ausführungen zum BAUSOLL unter der Menuepunkt ”Thema Bausoll”.