ö.b.u.v Sachverständiger  + BauConsultant  Dr.-Ing. Ralf Brüning

Auftragnehmer

Um Auftragnehmer in einem Bau-Werkvertrag zu werden, ist es zunächst erforderlich, dem potentiellen Auftraggeber ein attraktives Angebot zu machen. Dabei darf man jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass ein Bauunternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen Geld verdienen will und muss. Zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die sogenannte “URKALKULATION”, also diejenige Kalkulation, die dem letztendlich beauftragten Angebot zugrunde liegt. Denn die Grundlagen der Preisbildung sind auch für spätere Vertragsanpassungen (Nachträge) in fast allen Bereichen maßgeblich. Der Bedeutung entsprechend sollte daher eine besondere Sorgfalt bei der Erstellung derselben an den Tag gelegt werden. Dies gilt ebenfalls für alle anderen einzureichenden Unterlagen (wie Aufgliederungen der Kalkulation, Nebenangebote, Terminpläne, Angaben zur Ausführung usw.), die zum Vertragsbestandteil werden und damit in die Bestimmung des Bausoll eingehen (vgl. hierzu “Zum Thema Bausoll”). Hier hat sich die Einbindung eines sachverständigen Beraters in den folgenden Phasen der Auftragsanbahnung bewährt.

A) Auftragsanbahnung        

  • Baubetriebliche Prüfung der Angebotsunterlagen
  • Aufstellung der bzw. Unterstützung bei der Terminplanung
  • Unterstützung bei der Angebotskalkulation
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf baubetriebliche Zusammenhänge

Im Rahmen der Abwicklung eines Bauprojektes ist es für den wirtschaftlichen Erfolg wichtig, alle wesentlichen Zusammenhänge im Blick zu halten und eine möglichst optimale Arbeitsvorbereitung und Koordination durchzuführen. Die Anforderung an die Führungskräfte auf den Baustellen sind dabei stetig gewachsen. DIe Bauleistungen sind in immer kürzerer Zeit zu erbringen. Hoher Zeitdruck führt häufig dazu, dass Bausoll-Abweichungen zu spät erkannt und  nicht ausreichend dokumentiert werden. Oft werden diese erst am Ende der Baumaßnahmen oder sogar nach Abschluss derselben zu Nachtragsangeboten aufgearbeitet. Leider fällt in vielen Fällen erst zu diesem Zeitpunkt auf, dass zur Bearbeitung der Angebote wesentliche Informationen nicht mehr oder nur unter hohem Zusatzaufwand zur Verfügung stehen. Noch problematischer ist die Situation in dem Fall, in dem erforderliche formelle Schritte unterlassen wurden, weil dadurch mögliche Ansprüche gegebenenfalls untergegangen sein könnten. Die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil berechtiger Forderungen aufgrund einer ungenügenden Dokumentation nicht mehr durchsetzbar sind. Daher ist der Einsatz eines Sachverständigen zur Unterstützung der Führungskräfte schon baubegleitend sinnvoll. Dieser kann die Erkenntnis und Dokumentation sicherstellen, damit Nachtragsangebote auf der Basis aktueller Informationen zeitnah gestellt werden können. Dies führt zum einen zur Sicherung der Ansprüche und trägt zum anderen zur Verbesserung des Cash-Flow-Verlaufes eines Projektes bei. In dieser Bauphase sind die folgenden Themen maßgeblich:

B) Herstellphase / Vertragsabwicklung:

  • Aufstellung und Nutzung konkreter Empfehlungen (z.B. Projekthandbuch) für den Bauvertrag
  • Sicherer Umgang mit baubetrieblichen Fragestellungen
  • Sauber dokumentierte Projektgespräche
  • Einsatz geeigneter Mitarbeiter
  • Terminüberwachung / Fortschreibung des Terminplans
  • Eindeutige Korrespondenz mit anderen am Bau Beteiligten
  • Klarheit über baubetriebliche Sachverhalte
  • Vertragskonforme Aufstellung von Nachtragsangeboten
  • Erkennen von Ansprüchen bei Bauablaufstörungen
  • Vertragskonforme Aufmaße und Abrechnungen

Nicht immer ist eine Einigung über die Anpassung von vertraglichen Regelungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu erreichen. Der Weg über die Rechtsprechung dauert jedoch normalerweise sehr lange und führt häufig auch zu einer wesentlichen Verschlechterung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber im laufenden Projekt. Hier bietet sich als vergleichsweise schnelle Lösung die Einschaltung eines Sachverständigen als Schiedsgutachter an. Dieser sollte vorher jedoch nicht im Projekt für eine Partei tätig gewesen sein. Zusätzlich sollte die Frage geklärt werden, ob beide Seiten die Feststellungen des Gutachtens als verbindlich anerkennen. Sollte eine Klärung auf diesem Weg nicht möglich sein, besteht immer noch die Alternative, im Falle eines Rechtsstreites oder Schiedsgerichtsverfahrens die Stellungnahme eines Sachverständigen als Parteigutachten einzubringen. Auch sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob nicht zunächst ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll ist. Im Streitfall sind die folgenden Themen zu berücksichtigen:

C) Im Streitfall

  • Unabhängige baubetriebliche Beurteilung des Sachverhaltes
  • Eingrenzung der zu klärenden Fragestellungen
  • Klare und zielgerichtete Vorbereitung und Durchführung von Gesprächsterminen
  • Prüfung der Möglichkeit zur Entscheidung über ein Schiedsgutachten
  • Unterstützung durch Einholung eines Parteigutachten 

Hinweis zur Abrechnung der angebotenen Leistungen:

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel auf Basis des Stundenaufwandes, da die Einarbeitung in einen komplexen Sachverhalt und der damit verbundenen Aufwand meist nicht abzuschätzen ist. Die laufende Unterstützung, wie z. B. die Teilnahme an Projektdurchsprachen und die grundsätzliche Beratung in Bezug auf baubetriebliche Fragen kann im Einzelfall aber auch durch Pauschalvereinbarungen abgedeckt werden.